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Häufig gestellte Fragen
Der Verein betreibt die Schönauerteiche I bis III sowie die Schalbreite als Angelgewässer.
Lebendköder sind verboten. Erlaubt ist nur der Fang mit einem einfachen, widerhakenlosen Haken, außerdem ist eine Abhakmatte Pflicht.
An diesen Gewässern werden keine Tageskarten angeboten. Es gibt Einfachlizenzen für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember sowie Kinder- und Jugendlizenzen nach Altersbestimmungen.







